Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Nürnberg bemüht sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang zum städtischen Online-Angebot zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
EU-Richtlinie 2016/2102
Aktueller Stand der Umsetzung
Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei. Daher erfüllt sie nicht vollständig die Anforderungen der WCAG 2.1.
Die digitale Barrierefreiheit der Konformitätsstufe AA wurde im Wesentlichen erreicht.
Aktuell gelten auf dieser Website folgende Ausnahmen:
Farbkontrast
Die im Corporate Design der Stadt Nürnberg verwendeten Farben entsprechen nicht in allen Farbkombinationen den Anforderungen an eine kontrastreiche Darstellung von Informationen.
Redaktionelle Inhalte
Fachliche Inhalte dieser Website arbeiten zum Teil mit historischen Quellen und fachspezifischen Inhalten und erfüllen die Anforderungen im Einzelfall nicht oder nicht vollständig trotz Hinweisen auf eine möglichst barrierefreie Vermittlung der Informationen.
Angebotenes Material
Bilder und anderes Material, das zur Ansicht und zum Download angeboten wird, wurde teilweise nicht barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neu gestaltet.
Tonausgabe
Die Tonausgabe einzelner Inhalte oder der ganzen Seite ohne zusätzliche Browser-Plugins oder Screen-Reader ist nicht möglich.
Sie haben Hinweise?
Sie haben Anmerkungen oder Fragen zur Barrierefreiheit des digitalen Angebots der Stadt Nürnberg? Bitte
wenden Sie sich an das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing der Stadt Nürnberg mit diesem
Kontaktformular
Sie haben weitergehende Fragen?
In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Dieses Amt wurde als „Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik“ für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.